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Containerhafen Swinemünde: Landesregierung MV muss beim Espoo-Verfahren von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen!

Zum Stand des grenzüberschreitenden Espoo-Verfahrens zum Containerhafen Swinemünde und der Befragung der Landesregierung im Rahmen der 67. Sitzung des Landtags vom 9. November habe ich mich gemeinsam mit Jutta Wegner, wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, geäußert. 

Mein Kommentar:

„Das Ergebnis der polnischen Parlamentswahlen von Mitte Oktober bietet die Chance für einen Neuanfang in der Grenzregion und eine vertrauensvolle und faktenbasierte Zusammenarbeit beim Containerhafen und dem Oderausbau. Der letzte Woche informell von den neuen polnischen Koalitionären unterschriebene Koalitionsvertrag gibt Grund zur Hoffnung, dass Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit zukünftig wieder einen höheren Stellenwert einnehmen werden.

Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Revision des rechtswidrigen Umweltbescheids zum Containerhafen durch die neue polnische Regierung und eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts in allen seinen Bestandteilen. Denn bisher wurden nur die Umweltfolgen des konkreten Baugebiets des Hafens untersucht, und die Folgen für die Natura-2000-Gebiete durch weitere Projektteile wie den Ausbau der Fahrrinne und der dazugehörigen Infrastruktur außen vorgelassen. Diese Salamitaktik kennen wir bereits vom Oderausbau, und sie hatte bei der PiS-Regierung System. Damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, ist es allerdings auch nötig, dass die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch macht. Das wäre ein wichtiges politisches Zeichen.“

Kommentar von Jutta Wegner:

„Das grenzüberschreitende Verfahren war noch nicht abgeschlossen, als die polnische Regionaldirektion für Umweltschutz (RDOS) kurz vor den polnischen Wahlen die Bekanntmachung zur Genehmigung des Containerhafens veröffentlichte, und damit sowohl gegen die Espoo-Konvention als auch gegen die während der Konsultationsgespräche im September 2023 getroffenen Abmachungen verstieß.

Nach der Befragung des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit am 9. November ist mir weiterhin unklar, welche Fristen nun für einen Einspruch gelten, und ob die Landesregierung gegen diesen rechtswidrigen Umweltbescheid Einspruch erheben wird oder bereits hat. Ich erwarte von der rot-roten Landesregierung volle Transparenz hinsichtlich des weiteren Verfahrens und fordere sie auf, im Interesse der Natur und der betroffenen Bevölkerung von Usedom und Wollin sämtliche juristische Maßnahmen auszuloten und nichts unversucht zu lassen, um dieses Vorhaben in seiner jetzigen Dimension zu stoppen.“

Hintergrundinformationen zum Containerhafen Swinemünde

Beim laufenden grenzüberschreitenden UVP-Verfahren zum Bau und Betrieb des Containerhafens im Außenhafen von Swinemünde wurde der Landesregierung MV im Rahmen der Konsultationsgespräche vom 20. September zugesagt, dass noch verschiedene Dokumente nachgereicht würden; so z.B. die Pläne zur veränderten Zufahrtsrinne, die bis heute noch nicht veröffentlicht wurden. Zudem wurde der deutschen Seite eine Frist bis zum 20. Oktober für die Übermittlung des gegengezeichneten Protokolls eingeräumt, ohne das kein abgestimmtes Ergebnis des grenzüberschreitenden Verfahrens existiert. Ungeachtet dieser offenen Punkte hat die polnischen Regionaldirektion für Umweltschutz (RDOS) der Seehafenverwaltung Stettin und Swinemünde am 10. Oktober den Umweltbescheid ausgestellt. Die Bekanntmachung findet sich hier. Die ursprüngliche Frist für einen Einspruch war der 8. November.

Zur angeblichen EU-Förderung des Fahrrinne habe ich am 12. September eine dringende schriftliche Frage an die Europäische Kommission gestellt und den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius am 6. November persönlich befragt. Im März 2022 habe ich gemeinsam mit dem Europaabgeordneten Helmut Scholz eine Studie zu den Umweltauswirkungen des Containerhafens veröffentlicht.

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