Swinemünde

Screenshot des Artikels zum Verzicht der Landesregierung MV auf rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Containerhafen Swinemünde. Es ist ein Bild von vielen Containern zu sehen.
Als Antwort auf eine Frage der wirtschaftspolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Jutta Wegner, hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer am 25. Januar im Landtag mitgeteilt, dass die Landesregierung im laufenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren zum Containerterminal Swinemünde keinen Einspruch eingelegt hat. Mein Kommentar.
Im Kontext des geplanten Containerhafens in Swinemünde hatte der ehemalige polnische Ministers für maritime Wirtschaft, Marek Gróbarczyk, in polnischen Medien verlauten lassen, dass der Bau der neuen Fahrrinne für den Containerhafen mit EU-Geldern gefördert würde. Auf meine schriftliche Anfrage dazu antwortete die Kommission, dass Mittel für Teile des Containerhafen-Projekts weder beantragt noch bewilligt wurden. Meine Stellungnahme:
Das Espoo-Verfahren bildet eine länderübergreifende Anhörung bei Bauprojekten mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen. Zum Verfahren im Fall des geplanten Containerhafens in Swinemünde habe ich mich gegenüber der Presse geäußert.
Die vorschnelle Genehmigung des Containerhafens ist rechtswidrig und zeigt leider erneut, wie egal der PiS die zu erwartenden Umweltschäden sind. Ich hoffe, dass das Wahlergebnis von gestern eine Chance für einen Neuanfang in der Grenzregion und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist!
Warum sollte ein umstrittenes Projekt wie der Containerhafen in Swinemünde teilweise durch EU-Mittel finanziert werden? Ich habe mich in der Frage an die Europäische Kommission gewandt.
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