Oderausbau

Screenshot des Artikels zum Verzicht der Landesregierung MV auf rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Containerhafen Swinemünde. Es ist ein Bild von vielen Containern zu sehen.
Als Antwort auf eine Frage der wirtschaftspolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Jutta Wegner, hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer am 25. Januar im Landtag mitgeteilt, dass die Landesregierung im laufenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren zum Containerterminal Swinemünde keinen Einspruch eingelegt hat. Mein Kommentar.
Das Espoo-Verfahren bildet eine länderübergreifende Anhörung bei Bauprojekten mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen. Zum Verfahren im Fall des geplanten Containerhafens in Swinemünde habe ich mich gegenüber der Presse geäußert.
Das Fisch- und Muschelsterben im Sommer 2022 hat klar gezeigt, dass die Oder Ruhe braucht – und nicht noch weitere Ausbaumaßnahmen. Nun bestätigt ein Gutachten, das ich mit in Auftrag gegeben habe: Das deutsch-polnische Abkommen von 2015 ist eindeutig verletzt.
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