Berichte

Teilen:

Studie zu den EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidiger*innen veröffentlicht

Wie gut sind die EU, ihre Mitgliedsstaaten und Partner darin, Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit zu schützen und zu unterstützen? Darum geht es in einem Umsetzungsbericht zu den EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidiger*innen, für den ich als stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses Berichterstatterin bin. Der Bericht soll konkrete Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung der EU-Leitlinien aufzeigen.

Zur Unterstützung der Arbeit des Menschenrechtsausschusses hat der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments nun eine Studie zum Thema veröffentlicht. Sie enthält viele Ergebnisse und Empfehlungen, die uns wichtig sind. Die Studie untermauert einige unserer Forderungen im Umgang der EU mit Menschenrechtsverteidiger*innen, wie zum Beispiel:

  • Die Vergabe von EU-Visa an Menschenrechtsverteidiger*innen muss deutlich erleichtert und ausgeweitet werden. Menschenrechtsverteidiger*innen haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit.
  • Die Definition des Begriffs „Menschenrechtsverteidiger*innen“ in den EU-Leitlinien muss erweitert werden. Seit der Erarbeitung der Leitlinien sind einige Jahre vergangen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind inzwischen auch in Bereichen wie zum Beispiel dem Klimaschutz aktiv. Dem sollten die Leitlinien Rechnung tragen.
  • Die Leitlinien müssen neuen Bedrohungen – Stichwort Cybersicherheit – gerecht werden. In diesem Bereich sind ganz neue Gefahrenpotentiale entstanden.
  • Außerdem sollten die besonderen Herausforderungen für weibliche Menschenrechtsverteidiger*innen besser berücksichtigt werden.
  • Zudem sollten die EU, ihre Mitgliedsstaaten und Partner mehr Geld und Personal für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen bereitstellen, da diese immer häufiger Bedrohungen ausgesetzt sind – die Mordzahlen an Aktivist*innen steigen seit Jahren. Dies schließt Gelder für Sicherheitstraining für Menschenrechtsverteidiger*innen und deren Familien ein.
  • Schließlich sollte finanzielle Unterstützung länger ausgezahlt werden: Nur so können Menschenrechtsverteidiger*innen ihre wertvolle Arbeit fortführen.

Wie geht es jetzt weiter?

Im nun anstehenden Umsetzungsbericht werden wir natürlich die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie mit einbeziehen. Der Entwurf des Berichts wird voraussichtlich im Oktober im Menschenrechtsausschuss vorgestellt. Ich halte euch natürlich weiterhin auf dem Laufenden!

Neueste Artikel

Skip to content