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Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen: Mein Bericht wurde mit großer Mehrheit im Ausschuss angenommen

Menschenrechtsverteidiger*innen kämpfen überall auf der Welt für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Klimaschutz und Demokratie. Damit sind sie unsere natürlichen Verbündeten, wenn wir die Situation weltweit zum Besseren verändern wollen.  

Menschenrechtsverteidiger*innen auf der ganzen Welt sind jedoch häufig nicht sicher: Sie selbst und ihre Angehörigen werden eingeschüchtert, mit Schmutzkampagnen überzogen, auf Basis erfundener Vorwürfe ins Gefängnis gesteckt und im schlimmsten Fall ermordet. Was kann die EU in diesem Zusammenhang tun? Wie können wir diese Menschen besser unterstützen und schützen?

Darum geht es in meinem Bericht, der heute im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten abgestimmt wurde.

Der sogenannte Implementierungsbericht prüft die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechtsverteidiger*innen und gibt Empfehlungen, wie wir diese Leitlinien veränderten Bedingungen anpassen und sie effektiver anwenden können.

Die EU ist in der Verantwortung

Die Hauptpunkte des Berichts:

  • Wir müssen unsere Leitlinien konsequenter anwenden und gegebenenfalls aktualisieren. Denn: Wenn alle – EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten – an einem Strang ziehen, können wir Menschenleben retten und Strukturen verändern. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Ein Beispiel ist die Kampagne #DefendamosLaVida („Verteidigen wir das Leben“, Link auf Spanisch), die von den EU-Delegationen in Kolumbien und Mexiko gemeinsam mit Vertretungen von 19 EU-Mitgliedsstaaten in diesen beiden Ländern durchgeführt wird. (Die Kampagne unterstützt u.a. Menschenrechtsverteidiger*innen z.B. durch Besuche und die Sichtbarmachung ihrer Arbeit, was auch zu deren Schutz beiträgt.)
  • Bisher erfolgt ein großer Teil unserer Menschenrechtsarbeit reaktiv. Wir müssen aber handeln, bevor es zu spät ist: Menschenrechtsverteidiger*innen sollten nicht warten müssen, bis sie konkret bedroht werden, um Beistand vonseiten der EU zu erhalten. Deswegen gibt es im Bericht ein ganzes Kapitel zu präventiven Schutzmaßnahmen und auch dazu, was die Regierungen vor Ort besser machen können.
  • Es ist Zeit, das Konzept „Menschenrechtsverteidiger*in“ weiter zu fassen: Auch Verteidiger*innen von Land- und indigenen Rechten sowie Umweltschützer*innen sollten Schutz und Unterstützung erhalten.
  • Frauen und Angehörige der LGBTQ+-Gemeinschaft sind oft besonders stark gefährdet – dem müssen wir Rechnung tragen, genauso wie neuen Herausforderungen im Bereich digitale Rechte und Überwachung.
  • Auch das Umfeld von Menschenrechtsverteidiger*innen (also z.B. ihre Familien und Angehörigen) wird häufig Ziel von Attacken. Das sollten wir in Zukunft besser berücksichtigen und Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen auf diese Personengruppen ausdehnen.
  • Die bestehenden Leitlinien werden leider nicht immer konsequent umgesetzt – ihre Anwendung hängt teilweise davon ab, wer die EU-Delegation im jeweiligen Land leitet oder welchen Stellenwert die Bediensteten vor Ort dem Thema einräumen. Dem müssen wir Abhilfe schaffen: Die engagierte Umsetzung sollte verbindlich sein, hoffentlich auch bald für die Botschaften der Mitgliedsstaaten.
  • Menschenrechtsverteidiger*innen brauchen vereinfachten Zugang zu Visa, um ihre Arbeit gut machen zu können, z.B., um Konferenzen zu besuchen oder an Schulungen innerhalb der EU teilnehmen zu können. Ein unkomplizierter Zugang zu Schengen-Visa ist in der Praxis aber häufig nicht gegeben. In Fällen akuter oder dauerhafter Bedrohung können langfristige Visa für die mehrfache Einreise ein wichtiger Schutzmechanismus sein, der es den Bedrohten ermöglicht, ihre Arbeit fortzusetzen. Hier fordern wir die Kommission auf, einen gemeinsamen Vorschlag mit den Mitgliedsländern zu erarbeiten.

Insgesamt sind die Verhandlungen zum Bericht bisher für mich und uns als Grüne/EFA-Fraktion sehr zufriedenstellend verlaufen: Alle Fraktionen im Parlament stimmen darin überein, dass Menschenrechtsverteidiger*innen mehr Unterstützung und Schutz brauchen und die Leitlinien unbedingt aktualisiert werden müssen.

Dementsprechend wurde der Bericht heute im Ausschuss mit großer Mehrheit verabschiedet (50 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen).

Nun steht die Abstimmung im Plenum an – diese findet im März in Straßburg statt. Ich halte euch natürlich weiterhin auf dem Laufenden!

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