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Antrag Grenze

Sachliche Auseinandersetzung mit der AfD Teil 3 – Grenzschutz

Auseinandersetzung mit der AfD in der Sache? Gerne! Ich habe mal wieder meinen (alten) Job gemacht und einen ihrer ersten Anträge im Deutschen #Bundestag „Umfassende Grenzkontrollen mit entsprechenden Vollmachten einrichten und diesen Grenzschutz durch geeignete Maßnahmen ermöglichen“ genauer angeschaut. Wie das gehen soll, mit der Grenze? Steht leider nicht im Antrag. Und auch nicht, dass es nach europäischen Recht verboten wäre. Unten gibt’s ne lange Version. Hier erstmal die Zusammenfassung, mehr auch auf www.afdernstgenommen.de:

Die AfD fordert „umfassende Grenzkontrollen mit entsprechenden Vollmachten einzurichten und diesen Grenzschutz durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen“. Das geht de facto aber nur mit einer Mauer oder einem Stacheldrahtzaun und einer großen Zahl von Grenzschutzbeamten. Sagt die AfD so nicht. Aber sie sagt auch nicht, wie es anders gehen könnte.

Die AfD erweckt mit Begriffen wie „weitgehend ungeschützte Außengrenzen (…) viele tausend unberechtigte Grenzübertritte pro Monat (…) permanente illegale Zuwanderung (…) staatsgefährdendes Versagen“ den Eindruck, der deutsche und europäische Grenzschutz wäre wirkungslos. Stimmt nicht. Die europäischen Außengrenzen sind nahezu dicht. An deutschen Grenzen gibt es kaum noch illegale Grenzübertritte. Und von Staatsgefährdung sind wir weit entfernt.

Die AfD fordert, die Staatsgrenzen „vollständig“ zu kontrollieren und „die rechtlichen Möglichkeiten der Zurückweisung von Schutzbegehren bei Übertritt“ vollständig auszuschöpfen. Täte sie das, würde die Regierung europäisches Recht brechen (Freizügigkeit) und das Asylrecht (Non-Refoulement).

Was die AfD fordert lässt sich also nicht umsetzen – weil es innerhalb der EU verboten ist und weil es außer mit Mauern und Schießbefehl nicht umsetzbar ist. Außerdem hätte es gravierende Folgen – für die Flüchtlinge, die deutsche Wirtschaft und jeden von uns, der gerne mal ins Nachbarland reist oder was von dort kaufen möchte. Die Lage verbessern würde es nicht.

Link zum Antrag und der Debatte im Plenum: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw50-de-grenzkontrollen/533450

Anmerkung: Ich selber bin keine Expertin für Asylpolitik und die damit einhergehenden rechtlichen Fragen im Detail. In der Langversion finden sich die Links zu sämtlichen Quellen, die ich für meine Informationen verwendet habe und die ich persönlich für glaubwürdig erachte. Ich werde das Dokument aber kontinuierlich fortschreiben und verbessern und bin daher für Hinweise dankbar!

So und hier alle Quellen und weitere Infos:

Für umfassende Grenzkontrollen bräuchte man eine bauliche Lösung. Wir reden über 3174 km Landgrenze und 2389 km Seegrenze. Eine solche Grenze muss zwei Länder so voneinander trennen, dass kein Mensch an beliebiger Stelle von einem Land ins andere kommen kann. Es braucht also mindestens eine Mauer oder einen sehr hohen Stacheldrahtzaun. Ähnliches gilt für die Seegrenze. Derartige Grenzbefestigungen wurden in den letzten Jahrzehnten rund um Deutschland abgebaut. Sie wieder aufzubauen ist unglaublich teuer und nahezu unmöglich, auf jeden Fall verbunden mit Enteignungen, dem Auseinanderreißen von Städten und Gemeinden und dem Ende lokaler Wirtschaftsbeziehungen. Und auch auf Grund unserer deutschen Geschichte will sich das niemand vorstellen.

Für umfassende Grenzkontrollen braucht es Grenzschutzbeamte. Die gibt es in Deutschland nicht in ausreichender Zahl. Die Polizei hat schon Probleme die bereits ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Bei gegenwärtig etwa 350 Grenzübergängen bräuchte sie weitere mindestens 12.000 neue Beamte, die man sinnvoller an anderer Stelle nutzen könnte (Rechnung: im Schnitt 8 Beamte pro Grenzübergang, im 4 Schicht-System). Sofort geht das ganz sicher nicht. Ob es sinnvoll wäre, ist eine andere Frage.

Geeignete Maßnahmen umfassen was genau? Neben den praktischen Fragen des Grenzbaus und der Kontrolle an Grenzübergängen stellt sich die Frage, was der Grenzbeamte eigentlich tun soll, wenn eine Person dennoch versucht die Grenze illegal zu überqueren. Wie weit das führen kann, hat uns die deutsche Geschichte bereits einmal vor Augen geführt. Dem DDR Grenzregime fielen nach Forschungsangaben 1.000 Menschen zum Opfer, 327 wurden an der Mauer erschossen. Auch hiervon keine Rede im Antrag der AfD. Aber auch keine Antwort auf die Frage, was sonst geeignete Maßnahmen wären.

Die europäischen Außengrenzen sind nahezu dicht. So kam es nach 2015 zu einem Abkommen zwischen der EU und der Türkei zur Rücküberweisung von Flüchtlingen, die aus der Türkei einreisen. An der Landgrenze zwischen Ungarn und Serbien gibt es einen Zaun, ebenso wie an der Grenze zwischen Spanien und Marrokko in Mellila. Einige dieser Abwehrmaßnahmen sind so streng, dass sie von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert werden. Und dann gibt es noch Frontex, eine europäische Einheit für den Grenzschutz. Frontex ist in allen Staaten mit europäischen Außengrenzen aktiv, koordiniert und unterstützt Mitgliedsstaaten beim Schutz der Außengrenzen. Auch die Zahl der Flüchtlinge, die über das Mittelmeer kommen sinkt. Dass überhaupt Flüchtlinge diesen gefährlichen Weg nehmen zeigt, wie dicht die anderen Grenzen sind. Von „ungeschützt“ kann keine Rede sein.

Deutschland hat eine Reihe von Möglichkeiten, an den Grenzen zu kontrollieren und tut dies auch. So gibt es seit 2015 stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zwischen Österreich und Deutschland, die Schleierfahndung wurde ausgeweitet und vereinzelt wurden auch Personen an der Grenze zurück gewiesen. Die Regierung reizt ihre rechtlich zulässigen Möglichkeiten also weitestgehend aus. Von „staatsgefährdendem Versagen“ kann also keine Rede sein.

Jede Grenzkontrolle schränkt die Reisefreiheit und Handel und Wirtschaft ein und muss daher verhältnismäßig sein. Bereits die temporären Grenzkontrollen an der österreichischen Grenze haben zu langen Staus und Beschwerden seitens der Wirtschaft und des Tourismus geführt. Permanente Grenzkontrollen würden zu Milliardenausfällen führen und gerade die Exportnation Deutschland hart treffen, wie viele Wirtschaftsinstitute berechnet haben. Die AfD erwähnt diese Folgen weder in ihrem Antrag, noch in der Plenardebatte und nimmt auch keine Abschätzung vor, ob das verhältnismäßig wäre.

Die Reisefreiheit in der EU verbietet umfassende Grenzkontrollen. Die Personenfreizügigkeit ist einer der vier Grundpfeiler der EU. Geregelt ist das Ganze im Schengen-Kodex. Er verbietet systematische Grenzkontrollen, erlaubt aber spontane Grenzkontrollen oder langfristigere Grenzkontrollen aus Sicherheitsgründen, letztere aber nur nach Konsultation mit den anderen Mitgliedsstaaten. Von beiden Optionen hat Deutschland Gebrauch gemacht. Darüber hinausgehende Forderungen der AfD verstoßen gegen den Schengen-Kodex. Das hat der europäische Gerichtshof im Sommer 2017 noch einmal bestätigt. Nur in eng umrissenen Ausnahmefällen sind Grenz- und Personenkontrollen innerhalb der EU erlaubt. Die AfD fordert die Bundesregierung mit ihrem Antrag also zum permanenten Rechtsbruch auf.

Eine grundsätzliche Zurückweisung von Schutzbegehren beim Grenzübertritt nach Deutschland ist rechtlich nicht zulässig. Deutschland MUSS einzelnen Personen die Einreise erlauben, beispielsweise wenn sie minderjährig sind, oder ihre Angehörigen sich in Deutschland aufhalten und dort Asylstatus haben (Art. 8 EMRK; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 9 und 10 DublinVO), bzw. sie zumindest so lange hier behalten, bis diese Sachverhalte überprüft sind. Eine automatische Zurückweisung ist hier nicht erlaubt. Auch muss Deutschland einspringen, wenn es den berechtigten Verdacht gibt, dass der Mitgliedsstaat der EU, der für ein Asylverfahren verantwortlich ist, dies nicht ordentlich durchführen kann (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 DublinVO).

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