- ein spezielles erleichtertes Verfahren für Menschenrechtsverteidiger*innen im Rahmen des EU-Visakodex, in dem gemeinsame Kriterien festgelegt und die Elemente eines solchen Verfahrens definiert werden
- die Aufnahme von Anweisungen für die Gewährung von Erleichterungen für Menschenrechtsverteidiger*innen und ihren Familienangehörigen in das EU-Visahandbuch
- eine Änderung der Rechtsinstrumente im Visumbereich, insbesondere des Visakodex
- Änderungen an der EU-Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes, sodass gefährdete Menschenrechtsverteidiger*innen einen vorübergehenden Schutzstatus in der EU erhalten können.
In der von Protect Defenders initiierten Erklärung bekräftigen die unterzeichnenden Organisationen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen das Recht haben, ihre Arbeit sicher auszuüben und Unterstützung und Schutz zu erhalten, wenn sie gefährdet sind. Leider sind Menschenrechtsverteidiger*innen auf der ganzen Welt aufgrund ihrer Arbeit oft einem großem persönlichem Risiko ausgesetzt. Sie sehen sich zunehmend mit Angriffen, Drohungen und Einschüchterungsversuchen konfrontiert – immer wieder werden Menschenrechtsverteidiger*innen ermordet. Darüber hinaus leiden sie häufig unter Repressionen, restriktiven Gesetzen und gerichtlichen Schikanen.
Ich kann die Erklärung der internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft nur vollumfänglich unterstützen. Wir müssen Menschenrechtsverteidiger*innen die Hand reichen, wo wir nur können. Ein einfacherer Zugang zu Schengen-Visa gehört hier eindeutig dazu. Zu diesem Thema habe ich bereits eine Rede im Parlament gehalten („Herr Borrell, passen Sie das Visa-Handbuch an!„) und zudem eine parlamentarische Frage an die EU-Kommission gestellt – auf die eine enttäuschende Antwort folgte. Umso wichtiger ist es, dass wir nicht nachlassen und das Thema immer wieder auf die Tagesordnung bringen!