Weltweit setzen sich mutige Menschen für Menschenrechte ein und riskieren dabei oftmals ihre Freiheit, sogar ihr Leben. Menschenrechtsverteidiger*innen sollten deshalb geschützt werden und einfacher in der EU Zuflucht finden können. In vielen Fällen können temporäre Visa für die EU Leben retten und verfolgte Menschenrechtsverteidiger*innen vor autoritären Regierungen oder paramilitärischen Gruppen schützen. Doch weil die Verfahren in den Botschaften der EU unterschiedlich sind und zudem sehr bürokratisch, ist es für viele Aktivist*innen schwer, Visa zu bekommen.
Nach Angaben von Amnesty International ist ein großes Problem die offensichtliche Diskrepanz zwischen dem politischen und konsularischen Personal innerhalb der jeweiligen Botschaft. Für LGBTQIA+-Aktivist*innen ist es zudem oft unmöglich, ihre gleichgeschlechtlichen Lebenspartner*innen als Familienmitglieder anerkennen zu lassen, damit sie ebenfalls einreisen können.
Einen Asylantrag zu stellen, ist für die meisten Menschrechtsverteidiger*innen keine Alternative. Dies ginge schlicht an ihrer Lebensrealität vorbei.
Allein im Jahr 2019 wurden weltweit mehr als 300 Menschenrechtsverteidiger*innen getötet, und die Zahl der ermordeten Umweltaktivist*innen hat sich in den letzten fünfzehn Jahren fast verdoppelt. In einem solchen Klima der Gewalt braucht es von der EU eine zuverlässige Visa-Politik, die unbürokratisch Schutz gewährleistet.
Der Fall eines türkischen Menschenrechtsverteidigers
Deshalb habe ich der Kommission eine Parlamentarischen Frage gestellt:
Die Antwort der Kommission ist enttäuschend
Die Antwort zeigt, was im Argen liegt. Zum einen gibt es keine gesonderten Verfahren für Menschenrechtsverteidiger*innen, um einreisen zu können, da für sie die gleichen Visaregeln gelten wie für allen anderen. Zum anderen erkennt die Europäische Kommission das Problem überhaupt nicht an: Für sie besteht kein Verbesserungsbedarf. Das ist mehr als enttäuschend.
Deshalb fordere ich:
1. Das Handbuch für den Visakodex muss geändert werden, damit der besondere Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen bei der Visumsentscheidung beachtet wird.
2. In den EU-Richtlinien für Menschenrechtsverteidiger*innen sollte ein Verweis auf Visaerleichterungen stehen.
3. Externe Agenturen, die den Visumsprozess für Mitgliedsstaaten durchführen, müssen ihre Mitarbeiter*innen sensibilisieren und in Schulungen auf die Nöte und Situationen von Menschenrechtsverteidiger*innen hinweisen.