Als Antwort auf eine Frage der wirtschaftspolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Jutta Wegner, hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer am 25. Januar im Landtag mitgeteilt, dass die Landesregierung im laufenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren zum Containerterminal Swinemünde keinen Einspruch eingelegt hat.
„Es war ein strategischer Fehler, dass die Landesregierung von ihrem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht hat.“
Mein Kommentar:
Die neue polnische Regierung hat von Anfang an klargemacht, dass sie dem Schutz der Umwelt und der europäischen Natura-2000-Gebiete wieder einen höheren Stellenwert einräumen wird als das die PiS-Vorgängerregierung getan hatte. Diese Offenheit der polnischen Seite hätte die Chance eröffnet, auch im deutsch-polnischen Verhältnis das Thema Containerterminal Swinemünde noch einmal auf einer vertrauensvollen und vor allem faktenbasierten Grundlage zu besprechen. Immerhin werden seit dem Regierungswechsel auch in Polen die kritischen Stimmen hörbar, die vorher durch die staatliche Kontrolle weiter Teile der öffentlichen Medienlandschaft unterdrückt wurden.
Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wäre gewesen, dass die Landesregierung eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts in all seinen Bestandteilen einfordert. Denn bislang wurden nur Umweltfolgen des konkreten Baugebiets des Hafens untersucht. Die Folgenabschätzung durch weitere dazugehörige Projektteile wie den Bau des Wellenbrechers, den Ausbau der Fahrrinne und der dazugehörigen Infrastruktur blieben in der ersten Prüfung außen vor. Diese Salamitaktik kannten wir bereits vom Oderausbau – sie hatte bei der PiS-Regierung System.
Damit Deutschland am Verfahren weiter teilnehmen hätte können, wäre ein Einspruch im grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren durch die Landesregierung ein wichtiges politisches Signal gewesen. Dass sie von diesem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, ist ein strategischer Fehler – mit derzeit noch unabsehbaren Folgen für die Natur und den Tourismus auf Usedom und Wollin.
Hintergrund:
Am 10. Oktober 2023 hat die polnische Regionaldirektion für Umweltschutz (RDOS) der Seehafenverwaltung Stettin und Swinemünde einen Umweltbescheid für den Bau und den Betrieb des Containerterminals Swinemünde ausgestellt, obwohl das grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsverfahren noch lief und der deutschen Seite wichtige Unterlagen fehlten. Diese Entscheidung wurde am 31. Oktober 2023 durch die zuständige Generaldirektion der Zentralregierung gegenüber der Landesregierung erneut bestätigt. Die Bekanntmachung findet ihr hier. Die Frist für einen Einspruch im grenzüberschreitenden UVP-Verfahren war der 16. Januar 2024. Im nationalen polnischen Umweltverträglichkeitsverfahren wurde die Frist für die Durchführung des Berufungsverfahrens bis März 2024 verlängert.
Ich engagiere mich seit langem für eine kritische Überprüfung der Dimension und der Notwendigkeit dieses Großprojekts, das Auswirkungen auf eine Reihe europäischer Schutzgebiete hätte. Bereits im März 2022 habe ich gemeinsam mit MdEP Helmut Scholz eine Studie zu den Umweltauswirkungen des Containerhafens veröffentlicht. Die Studie findet ihr hier.
Zur angeblichen EU-Förderung der Fahrrinne habe ich am 12. September 2023 eine dringende schriftliche Frage an die Europäische Kommission gestellt.
Des Weiteren befragte ich am 6. November den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius zu diesem Thema.