Die Europäische Kommission hat am 29. April 2026 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Sie wirft der Regierung vor, zentrale EU-Umweltrichtlinien nicht ausreichend umzusetzen und den ökologischen Zustand der Oder nicht wirksam zu schützen. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Ich habe die Entscheidung der Europäischen Kommission in der Presse folgendermaßen kommentiert:
„Es ist wichtig und richtig, dass die EU-Kommission jetzt ein klares Signal für Umwelt- und Naturschutz setzt. Europäisches Recht wirkt nur, wenn es auch durchgesetzt wird. Genau daran hat es im Fall der Oder viel zu lange gefehlt.
Das Fischsterben 2022 war eine dramatische Warnung. Denn unsere Flüsse stehen massiv unter Druck – durch Klimawandel, Niedrigwasser und Einleitungen aus Industrie und Landwirtschaft. Sie können zusätzliche Eingriffe kaum noch abfedern. Der Ausbau der Oder hat das Ökosystem weiter geschwächt. Massive salzhaltige Einleitungen aus dem polnischen Bergbau haben dann gemeinsam mit hohen Temperaturen das Wachstum der giftigen Goldalge begünstigt. Das Ökosystem ist gekippt – mit den bekannten verheerenden Folgen.
Die polnische Regierung hat zuletzt eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, um die Salzbelastung der Oder zu reduzieren – etwa durch eine bessere Steuerung von Industrieeinleitungen und Investitionen in neue Entsalzungstechnologien. Diese Schritte gehen in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, sie konsequent und zeitnah umzusetzen.
Die Entscheidung der Kommission muss über die Oder hinaus Wirkung entfalten. Sie sollte die polnische Regierung dazu bewegen, auch ihre Pläne für den Containerhafen in Swinemünde grundlegend zu überdenken. Denn auch dort gibt es erhebliche Probleme bei der Einhaltung von Umweltrecht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde in Teilprojekte aufgespalten. Die gesamten Auswirkungen – auch grenzüberschreitend – wurden nicht ausreichend bewertet. Gleichzeitig wurde das Projekt im vergangenen Jahr massiv ausgeweitet. Eine neue umfassende Folgenprüfung hat es nicht gegeben. Hier hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern es leider versäumt, Einspruch zu erheben.
Die Ostsee ist bereits heute ein stark belastetes Ökosystem. Umso wichtiger ist es, dass bei industriellen Großprojekten die europäischen Schutzstandards für Natura-2000-Gebiete konsequent berücksichtigt werden. Gerade mit Blick auf den Oderausbau zeigt sich, was passiert, wenn das nicht geschieht: Trotz jahrelanger Warnungen von Umweltverbänden sind die Gerichte erst aktiv geworden, als der Schaden bereits angerichtet war. Das darf sich nicht wiederholen.
Ich erwarte deshalb von der EU-Kommission, dass sie im Rahmen ihrer Gespräche mit Polen nicht nur die Oder, sondern auch das Hafenprojekt in Swinemünde kritisch unter die Lupe nimmt und konsequent auf die Einhaltung des europäischen Umweltrechts drängt.
Der Schutz unserer Gewässer ist kein regionales Randthema, sondern eine gemeinsame europäische Aufgabe. Die gestrige Entscheidung der Kommission ist ein überfälliger Schritt – jetzt müssen weitere folgen.”