Am 17. Juni 1991 wurde in Bonn der deutsch-polnische Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Ich habe den 35. Jahrestags und die Bedeutung der grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Länder in der Presse folgendermaßen kommentiert:
“Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag hat vor 35 Jahren den Grundstein für ein neues Kapitel in den Beziehungen beider Länder gelegt. Aus früheren Gegensätzen ist eine lebendige Freundschaft entstanden, die heute zu den wichtigsten Pfeilern eines geeinten Europas gehört. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Partnerschaft jeden Tag spürbar. Viele Menschen pendeln über die Grenze, um im Nachbarland zu arbeiten oder zu lernen. Kommunen, Schulen, Vereine und Unternehmen arbeiten eng zusammen. Aus der Grenze ist längst eine Verbindung geworden.
Doch diese Zusammenarbeit fällt nicht vom Himmel. Sie braucht politische Unterstützung und verlässliche Finanzierung. Europäische Programme wie Interreg machen viele grenzüberschreitende Projekte überhaupt erst möglich. Deshalb setzen wir Grüne uns dafür ein, dass diese Mittel auch im nächsten EU-Haushalt gesichert werden und die Zusammenarbeit mit Polen für die kommende Landesregierung eine zentrale Priorität wird.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt zudem, wie wichtig eine starke deutsch-polnische Partnerschaft für die Sicherheit Europas ist. Polen hat früh vor den Gefahren russischer Aggression gewarnt, während Deutschland sie zu lange unterschätzt hat. Auch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat mit ihrer Russlandpolitik diese Fehleinschätzung mitgetragen. Es ist richtig, dass inzwischen ein Umdenken eingesetzt hat. Entscheidend ist jetzt, daraus eine dauerhafte Partnerschaft mit Polen auf Augenhöhe zu machen – in der Sicherheits-, Energie- und Europapolitik. Wer Europas Zukunft sichern will, muss die Zusammenarbeit mit Polen stärken. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern ist sie kein Randthema, sondern eine zentrale Zukunftsfrage.”
Ergänzung zur Unterzeichnung des deutsch-polnischen Verteidigungsabkommens vom 17. Juni 2026
Am 35. Jahrestag des Nachbarschaftsvertrags haben Deutschland und Polen ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit einem neuen Verteidigungsabkommen weiter vertieft. Beide Länder bekräftigen darin ihre Verpflichtung zum gegenseitigen Beistand und wollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Vorgesehen sind unter anderem gemeinsame Übungen, eine engere Kooperation bei militärischen Fähigkeiten und eine stärkere Zusammenarbeit der Verteidigungsindustrien. Das Abkommen ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass Deutschland und Polen gemeinsam mehr Verantwortung für die Sicherheit Europas übernehmen wollen. Entscheidend ist nun, die vereinbarte Zusammenarbeit konkret umzusetzen und langfristig zu einer tragenden Säule der europäischen Sicherheit zu machen. Mehr Infos findet ihr hier.