Mein Kommentar zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Oderausbau:
„Das Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts in Warschau ist ein klarer Sieg für den Umweltschutz und die Einhaltung des europäischen Rechts. Seit Jahren haben Umweltverbände vor den katastrophalen Folgen des Oderausbaus gewarnt und die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung scharf kritisiert. Die Schäden an wertvollen Lebensräumen sowie das durch den Ausbau erhöhte Hochwasserrisiko machen unmissverständlich deutlich, wie gefährlich es ist, wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor ökologischen Bedenken einzuräumen. Nun müssen die rechtswidrig errichteten Buhnen entweder zurückgebaut oder durch wirksame ökologische Maßnahmen kompensiert werden.
Die Oderkatastrophe von 2022 mit ihrem massiven Fischsterben hätte bereits ein Weckruf sein müssen. Das Urteil bietet jetzt erneut die Gelegenheit, grundlegende Fehler in der bisherigen Flusspolitik zu korrigieren. Alle weiteren Ausbaupläne auf polnischer und deutscher Seite der Oder müssen gestoppt und das deutsch-polnische Abkommen von 2015 neuverhandelt werden. Unsere Flüsse dürfen nicht länger primär als Verkehrswege betrachtet werden. Stattdessen müssen wir die Oder und andere europäische Flüsse als wertvolle Ökosysteme und natürliche Lebensadern begreifen, die es grenzüberschreitend zu schützen und zu renaturieren gilt.
Das Urteil zur Oder hat auch überregionale Bedeutung. Es muss eine Blaupause für ähnliche Projekte sein – etwa den geplanten Containerhafen in Swinemünde. Großprojekte, die ohne Rücksicht auf Umweltauswirkungen durchgesetzt werden, haben in Europa keinen Platz. Es ist Zeit, Wirtschaft und Ökologie in Einklang zu bringen.”
Dieser wurde unter anderem in der Berichterstattung von der Freitag aufgegriffen. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden sich auf der Seite vom Deutschen Naturschutzring, der gemeinsam mit NABU und BUND Brandenburg geklagt hatte.