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Containerhafen Swinemünde: Zweifel bleiben trotz verändertem Umweltbescheid

Der geplante Bau des Containerhafens im polnischen Świnoujście bewegt weiterhin viele Menschen auf Usedom und Wolin. Nachdem Ende Januar 2025 das Projekt final genehmigt wurde, hat die Bürgerinitiative auf Usedom jetzt Klage gegen den Umweltbescheid eingereicht. Ich habe parallel dazu die Europäischen Kommission um eine Stellungnahme gebeten.

Zusätzliche Auflagen – aber keine Lösung der Kernprobleme

Mit dem überarbeiteten Umweltbescheid der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz (GDOŚ) vom 31. Januar 2025 wurden zwar zusätzliche Umweltauflagen erlassen. Zentrale Kritikpunkte des Projekts bleiben aber weiterhin unbeantwortet. So wurden die marinen Schutzgebiete (PLH990002, PLB990003) als nicht wesentlich betroffen eingestuft – obwohl der Hafenbetrieb tiefgreifende Auswirkungen auf den Schiffsverkehr, Sedimenthaushalt und die empfindliche Unterwasserwelt haben dürfte.

Die Einschätzung des Umweltbescheids beruht darauf, dass sich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ausschließlich auf den Bau des Terminals konzentriert. Der Ausbau der Fahrrinne wird hingegen als separates Vorhaben behandelt; ebenso bleiben die Auswirkungen des künftig verstärkten Schiffsverkehrs außen vor. Diese künstliche Aufspaltung widerspricht aus meiner Sicht klar den Vorgaben der EU-Umweltrichtlinien. Gemäß Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) sind auch kumulative, indirekte und langfristige Auswirkungen eines Gesamtvorhabens zu berücksichtigen – nicht lediglich Teilaspekte.

Meine schriftliche Anfrage an die Kommission

Um Klarheit zu schaffen, habe ich am 19. Februar 2025 eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt. Ich wollte unter anderem wissen, ob die Kommission die veränderten Umweltauflagen für ausreichend hält, wie sie die Aufspaltung des Projekts bewertet und welche Maßnahmen sie ergreift, um eine Aushöhlung des Schutzstatus von Natura-2000-Gebieten zu verhindern.

Die Antwort der Kommission vom 26. März 2025 fiel jedoch äußerst zurückhaltend aus. Die Umsetzung des EU-Umweltrechts liege primär in der Verantwortung der nationalen Behörden. Angesichts der von Polen vorgelegten Unterlagen sehe die Kommission derzeit keinen Anlass, die Einschätzungen der polnischen Behörden zu hinterfragen. Die Fahrrinne gelte zudem als ein separates Infrastrukturprojekt, das nicht nur dem Containerterminal dienen solle und einer eigenständigen UVP unterzogen werde.

Zur schriftlichen Anfrage und Antwort der Kommission (P-000765/2025).

Klage gegen das Vorhaben – Widerstand vor Ort

Mit dieser Antwort sind die Sorgen über kumulative Auswirkungen des Gesamtvorhabens leider keineswegs ausgeräumt. Die Bürgerinitiative „Lebensraum Vorpommern“ hat deshalb kürzlich Klage gegen den Umweltbescheid eingereicht – mit Unterstützung der Gemeinde Heringsdorf. Befürchtet wird eine massive Industrialisierung der bislang weitgehend geschützten Küstenlandschaft vor Usedom und Wollin. Damit einher ginge auch eine Beeinträchtigung des Tourismus auf Usedom, der auf die Unversehrtheit und Schönheit der Natur angewiesen ist. Sowohl die Ostsee-Zeitung als auch der NDR haben ausführlich über die Hintergründe der Klage berichtet.

Mein Fazit

Das Projekt Containerterminal Świnoujście stellt einen gravierenden Eingriff in ein sensibles Ökosystem dar – mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesamte Region. Die Kommission darf nicht akzeptieren, dass Umweltprüfungen formal korrekt, aber inhaltlich unvollständig durchgeführt werden. Sie muss sicherstellen, dass sämtliche Bestandteile eines Vorhabens – insbesondere in oder in der Nähe von Natura-2000-Gebieten – ganzheitlich und transparent bewertet werden. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Umweltstandards eingehalten werden – und dass der Schutz unserer gemeinsamen Natur nicht wirtschaftlichen Einzelinteressen geopfert wird.

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