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Aktualisierte Dual-Use-Verordnung: Schutz der Menschenrechte im Fokus

Heute berät das Europäische Parlament über die aktualisierte Version der „Dual-Use-Verordnung“. Die Verordnung regelt Bestimmungen für den Export von Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Erstmals sind nun auch Überwachungstechnologien durch die Verordnung abgedeckt. Mein Kommentar hierzu:

Mit der aktualisierten Verordnung verpflichtet sich die EU, den Export von Überwachungstechnologien besser zu kontrollieren. Der Schutz der Menschenrechte ist hierbei im Fokus: Zum Beispiel muss vor dem Export eine Risikobewertung zur Nutzung der Technologie im Empfängerland vorliegen. Damit soll der Missbrauch dieser Technologien für Repressionen und Menschenrechtsverletzungen verhindern werden. Autoritäre Regime und Diktatoren können in Zukunft also nicht mehr einfach so auf Einkaufstour in Europa gehen, um zum Beispiel Technologien für die Überwachung im Internet oder Gesichtserkennungssoftware anzuschaffen. Dank neuer Vorschriften für mehr Transparenz wird es zudem einfacher, Exporte von Überwachungstechnologie durch Mitgliedstaaten zu überprüfen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten die Verordnung umsetzen. Mehr Transparenz, effektive Kontrollen und eine europäische Richtlinie – damit macht die EU vor, in welche Richtung es auch bei den Rüstungsexporten in den nächsten Jahren gehen muss. Wir brauchen auch bei konventionellen Waffen und Rüstungsgütern dringend eine europäische Rüstungsexportkontrolle, um die bestehenden Schlupflöcher zu schließen.

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